Schutz für Mieter*innen in Altona-Nord – Trede: „Versprochen. Geliefert!“

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ebenso wie Luxusmodernisierungen und spekulative Verkäufe von Wohngebäuden in Altona-Nord können jetzt gestoppt werden – die Soziale Erhaltungsverordnung für dieses Gebiet wurde gestern von der Bezirksversammlung Altona einstimmig beschlossen.

Da es sich hierbei um einen starken Eingriff in das Eigentumsrecht handelt, musste vorab in einem mehrjährigen Prüfverfahren Rechtssicherheit hergestellt werden. Anfang 2014 wurde das Vorhaben auf Initiative von GRÜNEN und SPD in der Bezirksversammlung beschlossen (Drs.XIX-3838).

Christian Trede, Sprecher für Stadtentwicklung in der GRÜNEN Bezirksfraktion Altona: „Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist nach wie vor extrem angespannt. Die Politik muss alles tun, um den Druck auf die Menschen der von Aufwertung betroffenen Stadtteile zu mindern.

Ich bin sehr froh, dass nach dem Schanzenviertel, nach Altona-Altstadt, Ottensen und Bahrenfeld nun auch Altona-Nord vor Verdrängung gesichert ist. Damit sind alle Mieter*innen in allen relevanten Stadtteilen Altonas unter diesen Schutzschirm gestellt. Die Umwandlungsgefahr für die bisher noch nicht Betroffenen ist gestoppt.

Zudem können wir durch die Inanspruchnahme des städtischen Vorkaufsrechts nun auch spekulative Verkäufe von Wohnimmobilien in Altona-Nord verhindern und so für eine soziale Mietenstruktur sorgen. Wir nehmen unsere Pflicht, die Mieter*innen vor Verdrängung aus ihrer angestammten Umgebung zu schützen, sehr ernst.“

Hintergrund:
Der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Zusammenhang mit einer Umwandlungsverordnung ist nach dem Baugesetzbuch aus städtebaulichen Gründen zum Erhalt der ansässigen Bevölkerung möglich.

Um die Soziale Erhaltungsverordnung erlassen zu können, ist ein meist mehrjähriges Prüfungsverfahren zwingend vorgesehen. Das beinhaltet zunächst eine Plausibilitätsprüfung und weitergehend eine intensive Prüfung des Verdrängungspotenzials der sogenannten „angestammten Bevölkerung“ (soziale Zusammensetzung der Bewohner*innen) durch Aufwertung.

Mit dieser Verordnung unterliegen aufwendige Sanierungen (Luxussanierungen) und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer besonderen Genehmigungspflicht – und die kann versagt werden.

Auch spekulative Verkäufe von Wohngebäuden können durch das städtische Vorkaufsrecht verhindert werden: Unterschreibt der Käufer keine Abwendungsvereinbarung, in der die sozialen Bedingungen für die Bewirtschaftung der Wohnungen festgesetzt ist, kann die Stadt das Gebäude kaufen. So werden die Bewohner*innen besser vor Verdrängung geschützt und die Quartiere können stabil gehalten werden.

Dieses Instrument ist ein scharfes, eigentumsrechtlich wirksames Schwert – es verhindert aber leider keine Mieterhöhungen. Dafür wurden von Rot-Grün auf Landesebene die Mietpreisbremse und die Senkung der Erhöhungsmöglichkeiten im Bestand geschaffen.